Standard-Eintrittsvereinbarung für Soft Shopping Malls

Kapitel 1 Einreise
1.1 Soft Shopping Mall hat keine Agentur autorisiert, um Agenturdienstleistungen zu leisten. Der Antragsprozess und die dazugehörigen Gebühren gelten für die offizielle Angebotsseite von Soft Shopping Mall.
1.2 Soft Purchase Mall behält sich das Recht vor, den Antrag des Verkäufers auf Grundlage anderer Faktoren zurückzugeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Markenanforderungen, Geschäftsbedingungen des Unternehmens und Serviceniveau.
1.3 Soft Shopping Mall behält sich das Recht vor, den Verkäufer während der Antragsphase und der nachfolgenden Betriebsphase zusätzliche Qualifikationen zu verlangen.
1.4 Soft Shopping Mall wird die Ausschreibungsstandards regelmäßig aktualisieren, um die Entwicklung der Branchen, die einschlägigen nationalen Vorschriften und die Einkaufsbedürfnisse der Verbraucher zu berücksichtigen.
1.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, Informationen und Informationen zu liefern:
1.5.1 Bitte gewährleisten Sie die Echtheit, Vollständigkeit und Gültigkeit der entsprechenden Qualifikationen und Informationen, die im Antrag auf Aufenthalt und in der nachfolgenden Betriebsphase zur Verfügung gestellt werden (wenn die entsprechenden Qualifikationen des Verkäufers von Dritten zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Markenregistrationszertifikate, Genehmigungen usw., müssen Sie die wahre und gültige Integrität der Dokumente vorher überprüfen), wenn falsche Qualifikationen oder Informationen entdeckt werden, wird Soft Shopping Mall nicht mehr mit dem Verkäufer zusammenarbeiten und berechtigt sein, sie gemäß den Soft Shopping Mall-Regeln und den mit dem Verkäufer unterzeichneten Vereinbarungen zu verarbeiten;
1.5.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, den Betreiber seines Geschäftes und die damit verbundenen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den tatsächlichen Betreiber des Geschäftes, das Agentenbetreibergesellschaft und andere Informationen, wahrhaft zur Verfügung zu stellen;
1.5.3 Die Soft Shopping Mall hat entsprechende Bestimmungen zur Änderung von Verkäuferinformationen und -daten, jedoch muss der Verkäufer die in Punkt 1.5.2 aufgeführten Informationen ändern und die Soft Shopping Mall zehn Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen; Sofern keine vorherige Mitteilung gegeben wird, wird die Soft Shopping Mall gemäß den Soft Shopping Mall-Regeln behandelt.
1.6 Soft Shopping Mall akzeptiert vorübergehend keine Aufenthaltsanfragen einzelner Industrieunternehmer, der Verkäufer muss ein offiziell registriertes Unternehmen sein und akzeptiert vorübergehend keine Aufenthaltsanfragen von nicht-chinesischen registrierten Unternehmen.
1.7 Soft Shopping Mall akzeptiert keine Anträge auf die Eröffnung von Marken, die keine Registrierungszertifikat oder eine Benachrichtigung zur Markenannehmung erhalten haben, die vom Generaldirektorat für Markenzeichen des Landes ausgestellt wurde, sowie keine Anträge auf Aufenthalt von rein grafischen Marken. Wenn der Verkäufer eine Benachrichtigung zur Annahme der Marke (TM-Statusmarke) liefert, muss die Registrierungsfrist sechs Monate auslaufen.
Kapitel 2 Plattform-Shop-Typen und damit verbundene Anforderungen
2.1 Flagship-Geschäfte, in denen der Verkäufer unter seiner eigenen Marke (Marke R oder TM-Status) oder durch den Rechteinhaber erteilte Genehmigungsdokumente zur Eröffnung eines Flagship-Geschäftes der Marke im Soft Shopping Mall (die Genehmigungsdokumente müssen ausdrücklich ausschließlich und unwiderruflich sein) in den Geschäften des Soft Shopping Malls eintritt.
2.1.1 Flagship-Shops können folgende Situationen haben:
Betrieb einer eigenen Marke (Marke als R oder TM-Status) Waren in den Verkäufer Flagship-Shop in der Soft-Shopping-Mall, (Eigene Marke bedeutet, dass die Markenrechte im Eigentum des Verkäufers sind, die eigene Marke Untermarke kann in den Flagship-Shop platziert werden, der Haupt, die Untermarke der Markenrechtinhaber sollte der gleiche tatsächliche Kontrolleur sein);
Betrieb eines Flagship-Shops eines Verkäufers, der eine ausdrücklich exklusive Lizenz für die Eintragung von Markenartikeln in Soft Shopping Malls erhält;
Flagship-Geschäfte, die von den Markeninhabern der Verkaufsmarken (Dienstleistungsmarken) eröffnet werden;
2.1.2 Der Betreiber des Geschäftes muss ein autorisiertes Unternehmen sein, das das exklusive Lizenzdokument zur Eröffnung eines Flaggschiffgeschäfts der Soft Shopping City von dem Inhaber der Markenrechte oder dem Inhaber der Rechte ausgestellt hat.
2.2 Einzelhandelsgeschäfte, in denen der Verkäufer eine andere Marke (Marke mit R oder TM-Status) mit Lizenzdokumenten hat, die im Softshop eröffnet werden.
2.2.1 Geschäftstyp: Verkäufer-Geschäfte, die eine oder mehrere lizenzierte Marken betreiben (der Inhaber mehrerer lizenzierter Marken sollte derselbe Eigentümer sein), die jedoch keine exklusive Lizenz des Flagship-Geschäftes für den Zugang zu Soft Shopping Malls erhalten haben;
2.2.2 Die von den Inhabern der Markenrechte ausgestellten Lizenzdokumente dürfen keine geografischen Einschränkungen unterliegen.
2.3 Franchise-Geschäfte, die Geschäfte betreiben, in denen zwei oder mehr andere oder eigene Marken (Marke R oder TM-Status) unter der gleichen Geschäftsklasse des Soft Shopping Malls betrieben werden.
2.3.1 Im Franchise-Shop können folgende Fälle auftreten:
Verkäufer, die zwei oder mehr andere Marken unter der gleichen Kategorie betreiben, die sich in Soft Shopping Malls befinden;
Unter derselben Kategorie betreiben Sie sowohl Markenware anderer als auch eigene Markenware in Verkäufer-Spezialgeschäften in Soft Shopping Malls.
2.4 Einzelheiten zur Bezeichnung der Geschäfte finden Sie in den Regeln zur Bezeichnung der Geschäfte im Softshop.
Kapitel 3. Plattform für den Antrag auf Aufenthalt
3.1 Die Qualifikationskriterien für den Antrag auf Aufenthalt auf der offenen Plattform finden Sie in den Regeln für die Qualifikationskriterien für Soft Shopping Malls.
Kapitel 4 Eintrittsbeschränkungen
4.1 Einschränkungen der Markenposition:
4.1.1 Marken mit identischen oder ähnlichen Namen wie bereits vorhandene eigene Marken, Kanäle, Geschäfte, Kategorien usw.;
4.1.2 Marken, die Branchennamen oder allgemeine Namen enthalten;
4.1.3 Marken, die berühmte Persönlichkeiten und Ortsnamen enthalten;
4.1.4 Identische oder ähnliche Marken mit bekannten Marken.
4.2 Einschränkung der Geschäftskategorien, die von den Verkäufern eröffneten Geschäfte betriebenen Kategorien sollten den einschlägigen Standards der Soft-Shopping-Mall entsprechen, siehe bitte die Tarifliste der Soft-Shopping-Mall-Geschäftskategorien.
4.3 Einschränkungen für den Eintritt in den gleichen Geschäften:
4.3.1 Ein einzelner Shop darf nur einem Geschäftsmodell entsprechen. Der Inhalt der einzelnen Geschäftsmodelle bezieht sich bitte auf den entsprechenden Vertrag mit dem Verkäufer;
4.3.2 Wenn dieselbe Stelle mehrere Geschäfte eröffnet, dürfen insgesamt nicht mehr als zwei Geschäftsmodelle vorliegen und eine schriftliche Bewerbung 10 Tage vor der Durchführung des zweiten Geschäftsmodells an das Soft Purchase Mall gestellt werden muss;
4.3.3 Übereinstimmung der Waren: Die Marken und Waren, die zwischen den Geschäften betrieben werden, dürfen sich nicht wiederholen, und Geschäfte, die unter 4.3.2 von Soft Shopping Mall genehmigt wurden, sind nicht hierzu gebunden.
4.4 Einschränkungen für den Wiedereingang des gleichen Unternehmens in Soft Shopping Malls:
4.4.1 Schwere Verstöße, Fälschung von Qualifikationen durch Soft-Shopping-Mall, dauerhafte Einschränkung des Aufenthalts;
4.4.2 Ist der Verkäufer zweimal innerhalb eines natürlichen Jahres aktiv zurückgekehrt, so ist der Aufenthalt 12 Monate ab dem Datum des letzten abgeschlossenen Rücktritts begrenzt.
4.5 Verlängerungsbeschränkungen: Die Verlängerungsanfrage muss jedes Jahr bis 18:00 Uhr am 1. März eingereicht und die Zahlung der Plattformgebühren bis 18:00 Uhr am 20. März abgeschlossen werden. Wenn die Tarife und Informationen für das Vorjahr und das nächste Jahr nicht vollständig sind, beendet Soft Shopping am 31. März um 24:00 Uhr den Shop-Service und nimmt die Produkte aus dem Verkauf.
Kapitel 5: Plattform offene Plattform-Margin/Plattform-Nutzungsgebühren/Tarifkriterien
5.1 Kaution: Der Betrag, den der Verkäufer an das Soft Shopping Mall zahlt, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Geschäftes und die Garantie für die Qualität von Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Im Falle eines Verstoßes oder Verstoßes des Verkäufers kann der Soft Shop in Übereinstimmung mit den in der Vereinbarung mit dem Verkäufer unterzeichneten Vereinbarungen und den Soft Shop-Regeln eine entsprechende Kaution als Verstoß oder Schadensersatz für den Käufer abziehen.
5.1.1 Die Auffüllung, Rückerstattung, Abzug usw. erfolgen gemäß den entsprechenden Vereinbarungen, die vom Verkäufer unterzeichnet wurden, und den Regeln des Soft Shopping Malls;
5.1.2 Die Marginkriterien für die jeweiligen Geschäftskategorien von Softwares sind in der Tarifliste für die Geschäftskategorien von Softwares aufgeführt.
5.2 Plattformnutzungsgebühren: Feste Gebühren für technische Dienste, die der Verkäufer zahlt, wenn er die Dienste von Softshop in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vereinbarungen mit Softshop nutzt. Die Plattformnutzungsgebühren für die jeweiligen Geschäftskategorien von Soft Shopping Malls finden sich in der "Liste der Gebühren für die Geschäftskategorien von Soft Shopping Malls" detailliert. Die entsprechende Plattformnutzungsgebühr für den Verlängerungsservice des Verlängerungsverkäufers muss jedes Jahr bis zum 20. März um 18:00 Uhr entrichtet werden. Neusignierte Verkäufer müssen eine einmalige Plattformnutzungsgebühr für den entsprechenden Dienstzeitraum bei der Genehmigung des Aufenthalts entrichten.
5.2.1 Rechnung der Plattformgebühren:
5.2.1.1 Der Verkäufer fordert auf eigene Faust die Nichterstattung der Plattformnutzungsgebühren für die Beendigung der Geschäftsdienste;
5.2.1.2 Nicht erstattende Plattformnutzungsgebühren, die dem Verkäufer aufgrund eines Verstoßes oder einer Fälschung der Qualifikation erstattet wurden;
5.2.1.3 Die Plattformnutzungsgebühren für jeden Shop werden auf der Grundlage der jeweiligen Leistungszeit berechnet und gezahlt. Wenn der Dienst am 1. bis 15. Tag des Monats (einschließlich) eröffnet wird, wird die Plattform-Nutzungsgebühr pro Monat berechnet, wenn der Dienst am 16. Tag des Monats (einschließlich) bis zum letzten Tag des Monats eröffnet wird, wird keine Plattform-Nutzungsgebühr berechnet.
5.2.1.4 Wenn der Verkäufer je nach Geschäftsbedingungen mehrere Geschäfte eröffnen muss, muss er die entsprechende Plattformnutzungsgebühr nach der Anzahl der Geschäfte bezahlen.
5.3 Tarif: Die Gebühr, die der Verkäufer pro Geschäftsklasse pro Geschäft pro Geschäft pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse pro Geschäftsklasse Die Tarife für die jeweiligen Geschäftsmodelle der Soft-Shopping-Mall-Geschäftskategorien sind in der "Tarifliste der Soft-Shopping-Mall-Geschäftskategorien" detailliert aufgeführt.
Kapitel 6. Geschäfte
6.1 Der erste Servicezeitraum jedes Geschäftes des Verkäufers endet ab dem Datum der Eröffnung des Dienstes bis zum 31. März, der zweite Servicezeitraum ab dem 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres und der dritte, vierte … Servicezeitraum usw. dauert ein Jahr, es sei denn, der Geschäft oder die entsprechende Vereinbarung mit dem Verkäufer wird vorzeitig beendet.
6.2 Die Eröffnung der Dienste in jedem Shop des Verkäufers erfolgt nach dem Zeitpunkt der Benachrichtigung oder der Systemaufzeichnung im Softshop.
6.3 Der Verkäufer muss 30 Tage vor Ablauf jedes Dienstzeitraums des Geschäftes einen Verlängerungsantrag bei der Softshop einreichen, die Plattformnutzungsgebühr für die Verlängerung des Dienstzeitraums bezahlen und alle gültigen Qualifikationen einreichen, die für seinen Betrieb erforderlich sind, und von der Softshop geprüft werden.
6.4 Wenn der Verkäufer keine Verlängerung beantragt oder der Antrag nicht durch Softshop geprüft wurde, wird Softshop den Verkäufer ab dem Ablaufdatum der Dienstleistungen des Geschäftes keine Dienstleistungen mehr anbieten.